Bei der hoheitlichen Katastervermessung werden Grundstückgrenzen festgelegt und gesichert, Gebäude eingemessen oder neue Flurstücke gebildet. Die Katastervermessung ist gesetzlich geregelt. Hoheitliche Vermessungen (Liegenschaftsvermessung) gemäß dem Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen.
- Amtliche Grenzanzeige
- Amtlicher Lageplan
- Bescheinigung (Grenz- und Entfernungsbescheinigung)
- Gebäudeeinmessung
- Grenzvermessung
- Straßenschlussvermessung
- Teilungsvermessung
- Umlegung